Trest být musí
Man kann es sehen, wie man will, doch die Wahrheit ist, dass jeder Mensch ein Verbrecher ist, der diese Dinge und Machenschaften befürwortet, folglich jeder dafür bestraft werden müsste, der dazu auch nur ein Ja und Amen sagt. Von einer potentiellen Straftat kann dabei keine Rede sein, denn eine Befürwortung bedeutet ein faktisches Verbrechen an der Liebe, der Freiheit, dem Frieden und der Harmonie des Menschen. Und die Wahrheit ist dabei die, dass jene, welche ins Gefängnis geworfen werden, in ihrem Inneren nicht schlechter sind als alle andern. Tatsächlich sind sie Menschen wie alle, wenn sie nicht notorische und gewalttätige Menschheitsverbrecher sind. Sie sind Menschen, die einfach irgendwelchen Verblendungen oder Begierden erlegen sind, ihrer Wut und Eifersucht, ihrem Drang nach Luxus oder der Wunscherfüllung, einer Sucht oder einem Laster usw., woran letztendlich alle Menschen leiden, die sich nicht bis ins letzte Detail ihrer Persönlichkeit kontrollieren können. So leidet der eine mehr, der andere weniger unter diesen Dingen, wobei aber jeder der Hilfe bedarf. Also ist es die Pflicht der Menschen, einander zu helfen und jeden so zu behandeln, wie es ihm als Mensch gebührt. Das sagt aus, dass weder der einzelne noch die Gesellschaft diejenigen ungerecht verurteilen darf, die einen Fehler begangen haben und einer Strafe zugeführt werden müssen. Die Strafe muss immer menschlich und angemessen sein und darf niemals in Hass, Rache und Vergeltung fundieren. Jeder Mensch, ganz gleich was er auch verbrochen hat, ist nach wie vor ein vollwertiges menschliches Wesen, der ein Teil der Gesellschaft ist und diese sehr wohl verändern kann. Und diese Möglichkeit besteht auch, wenn der fehlbare Mensch völlig ausgeartet ist und aus der Gesellschaft in der Form ausgeschlossen werden muss, dass ein Gefängnis, ein Zuchthaus, ein Straflager oder ein abgelegener Massnahmeerfüllungsort die einzige Möglichkeit ist, die Gesellschaft vor ihm zu schützen. Das aber bedeutet, dass er trotzdem ein Glied der Gesellschaft bleibt und dass ihm die Möglichkeit des Lernens, des Menschbleibens und die Sicherheit für Leib und Leben ebenso geboten bleiben muss, wie auch die Möglichkeit zum wahren Menschsein zu gelangen.
Es ist so leicht, über die Kriminellen, die Terroristen, Sektenfanatiker und über die Gewaltverbrecher, die Mörder und verantwortungslosen sowie verbrecherischen und terroristischen Staatsmächtigen zu fluchen, sie in die Hölle zu verdammen und ihnen Tod und Teufel an den Hals zu wünschen, sie hinrichten zu lassen und womöglich noch physisch und psychisch zu foltern. Doch auch sie sind Menschen, die ein Recht auf Leben haben, auch wenn sie selbst einen oder mehrere Menschen getötet oder gar Tausende und Millionen durch Krieg und Terror ermorden liessen. Niemals dürfen Menschen mit dem gleichem Mass gerichtet werden, wie sie handelten. Hass, Rache und Vergeltung sind niemals ein Strafmass für irgendwelche Verbrechen, wie schlimm und unmenschlich diese auch sein mögen, denn Hass, Rache und Vergeltung sind ebenso schlimmste Ausartungen, wie auch die Gewaltverbrechen der Fehlbaren. Natürlich dürfen Gewaltverbrecher, Kriminelle, Mörder, Terroristen und Menschheitsverbrecher aller Art nicht ungeschoren davonkommen und müssen also bestraft werden. Die Strafe, das Strafmass und der Strafvollzug müssen aber immer menschlich sein und menschlich bleiben und dürfen niemals Leib und Leben der Fehlbaren gefährden oder harmen. Stets muss auch bei einem Strafmass und bei der Strafvollziehung gemäss der Nächstenliebe und in Menschlichkeit gehandelt werden.